| Veranstaltung: | LDK Hameln-2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | LAG Grundeinkommen/LAG Frauenpolitik (dort beschlossen am: 13.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.10.2026, 12:22 |
Satz1: Kenntlichmachung des Frauenanteils in Gremien
Antragstext
Von Zeile 3 bis 5 einfügen:
[...]Landesvorstand, der Landesfinanzrat, die Landesarbeitsgemeinschaften und
die GJN. Alle antragsberechtigten Gremien haben bei der Antragstellung den
Frauenanteil der an der Beschlussfassung beteiligten Mitglieder in absoluten
Zahlen sowie prozentual auszuweisen. Auch können 20 Mitglieder gemeinsam einen
Antrag einbringen und davon wenigstens 10 Frauen.
Begründung
Transparenz über den Frauenanteil bei Anträgen ist ein wichtiger Bestandteil innerparteilicher Gleichstellungspolitik.
Eine ausschließlich prozentuale Darstellung kann insbesondere bei kleinen Gremien zu verzerrten Eindrücken führen, während reine absolute Zahlen keine Vergleichbarkeit ermöglichen. Die kombinierte Angabe aus absoluten Zahlen und Prozentwerten schafft hier eine klare, nachvollziehbare und zugleich einfach umsetzbare Lösung.
Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an bestehenden Praktiken auf unterschiedlichen Parteiebenen und führt diese sinnvoll zusammen. Sie stärkt die Transparenz, ohne zusätzliche bürokratische Hürden aufzubauen.
So wird Gleichstellung nicht nur formal berücksichtigt, sondern auch sichtbar und überprüfbar gemacht.
Dieser Antrag wurde von der LAG Grundeinkommen am 10.10.2026 und von der LAG Frauenpolitik am 13.10.2026 beschlossen.