| Veranstaltung: | LDK Hameln-2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Niedersachsen (dort beschlossen am: 21.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 21:16 |
wA15: Gewalthilfe dorthin bringen, wo sie fehlt: Mobile, anonyme Gewaltschutzberatung für den ländlichen Raum in Niedersachsen
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass das Land
Niedersachsen ein mobiles, für den ländlichen Raum spezialisiertes, anonymes
Beratungs- und Zufluchtsangebot bei häuslicher und geschlechtsspezifischer
Gewalt aus Landesmitteln fördert. Es ergänzt Frauenhäuser, Fachberatungsstellen
und BISS und ersetzt sie nicht. Wir fordern den Landesvorstand, die
Landtagsfraktion und die grünen Mitglieder der Landesregierung auf, sich für die
Umsetzung dieses Angebots auch in der nächsten Legislatur einzusetzen.
Mobile Anlaufstelle. Speziell ausgestattete Beratungsfahrzeuge fahren nach
verlässlichem Tourenplan Kleinstädte und Dörfer an, mit Schwerpunkt auf
Regionen mit schwacher Beratungs- und ÖPNV-Anbindung. Die Fahrzeuge sollen
an Alltagsorten wie Marktplätzen, Einkaufsstandorten, Bahnhöfen, Schulen
und Jugendeinrichtungen stehen.
Anonymität und Diskretion. Das Angebot ist kostenlos, ohne Anmeldung, ohne
Angabe personenbezogener Daten und unabhängig davon, ob Anzeige erstattet
wird. Die Fahrzeuge sollen ein neutrales Erscheinungsbild ohne Gewaltbezug
haben, und der Tourenplan soll so gestaltet werden, dass der Besuch keinen
Rückschluss auf eine Gewaltbetroffenheit zulässt. Es soll datensparsam
gearbeitet werden und die Schweigepflicht gelten. Eine Echtzeit-Ortung der
Fahrzeuge soll nicht öffentlich bereitgestellt werden.
Analoge Zugangswege. Weil einige Betroffene digitale Kanäle nicht sicher
nutzen können, wenn Geräte kontrolliert werden, soll die Information über
analoge Wege erfolgen: Aushänge und Karten an geschützten Orten (z. B.
Arztpraxen, Apotheken, Toiletten), Multiplikator*innen (Hebammen,
Pflegedienste, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit) und persönliche Ansprache
bei Haltepunkten. Digitale und telefonische Angebote sollen als Ergänzung
bestehen bleiben.
Leistungen. Das Angebot des Mobils soll Erstberatung und
Krisenintervention, Sicherheitsplanung, rechtliche Orientierung (u. a.
Gewaltschutzgesetz, Wohnungszuweisung, Kontakt- und Annäherungsverbote),
Begleitung zu Ämtern, Polizei und Gericht, Vermittlung von Schutzplätzen
und Fahrt dorthin, den Bus als kurzfristig geschützten Raum, Beratung zu
digitaler Sicherheit unter Beachtung der Sicherheitsplanung, Angebote für
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (u. a. Gewalt in Paarbeziehungen
und Prävention) enthalten. Das Angebot soll barrierefrei, bei Bedarf
mehrsprachig und für FLINTA*-Personen und weitere von häuslicher Gewalt
Betroffene sowie deren Kinder offen sein. Außerdem soll die Beratung
Dolmetscher*innen und Kulturvermittlung bieten können. Bei der Beratung
sollen insbesondere auch die Belange von TINA*-Personen beachtet werden.
Träger und Qualität. Die Förderung sollte an fachlich anerkannte Träger
der Gewaltberatung in Kooperation mit Frauenhäusern, Verbund der Frauen-
und Mädchenberatungsstellen, Landesfrauenrat, kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten und Landkreisen gehen. Fachstandards und
Qualifizierung des Personals sollen Fördervoraussetzung sein.
Begründung
erfolgt mündlich