| Veranstaltung: | LDK Hameln-2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Frauenpolitik (dort beschlossen am: 13.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.10.2026, 13:32 |
wA6: Mutterschutz für Selbstständige: gleicher Schutz unabhängig von der Erwerbsform
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
1. Einordnung
Das Mutterschutzgesetz schützt Angestellte. Für Selbstständige gilt es nicht.
Selbstständige Schwangere haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Schutzfristen,
Beschäftigungsverbote oder Mutterschutzlohn. Freiwillige Absicherungen wie
Krankentagegeld greifen oft nicht oder erst nach langen Wartezeiten. Nach
Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (2024) sind jährlich
rund 27.000 schwangere Selbstständige ohne Mutterschutz. Das widerspricht Art. 6
Abs. 4 GG und Art. 3 Abs. 2 GG sowie der Richtlinie 2010/41/EU, die auch
selbstständig tätigen Frauen Schutz gewährleisten soll.
Der derzeitige Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht die Prüfung eines
Mutterschutzes für Selbstständige vor. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang
nicht vor. Auch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages
(2026) bestätigt, dass das Mutterschutzgesetz nur Beschäftigungsverhältnisse
erfasst. Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen versteht Mutterschutz als Frage der
Gleichstellung und der wirtschaftlichen Teilhabe. Schutz darf nicht von der
Erwerbsform abhängen.
2. Forderungen
Die LAG Frauenpolitik fordert daher…
die gesetzliche Verankerung eines Mutterschutzes für Selbstständige, der
gleichwertig zu dem für abhängig Beschäftigte ist.
Einen Rechtsanspruch auf wirtschaftlichen Ausgleich während der
Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sowie
bei unverantwortbarer Gefährdung von Mutter oder Kind.
Eine solidarische Finanzierung, entweder über ein Umlageverfahren oder aus
Steuermitteln, ohne dass die Kosten allein bei den Betroffenen verbleiben.
flächendeckende Beratungs- und Begleitangebote für schwangere
Selbstständige.
Betriebsausfall- und Einkommensausfallversicherungen zu öffnen, damit
Schwangerschaft und Geburt nicht länger ausgeschlossen werden können.
branchenspezifische Lösungen, etwa Vertretungs- und Betriebshilfemodelle,
unter Beteiligung von Kammern, Verbänden und Gewerkschaften.
Von der Landtagsfraktion und Landesregierung, sich auf Bundesebene,
insbesondere im Bundesrat, für einen konkreten Gesetzentwurf samt
Finanzierungsplan und Zeitrahmen einzusetzen. Ferner soll dies in der
Landesregierung angestoßen werden.
Landtagsfraktion auf zu prüfen, welche Zwischenschritte das Land
unabhängig vom Bund gehen kann, etwa Beratungsangebote oder
Förderprogramme. Dabei soll das Konzept der NRW-Wirtschaftsministerin Mona
Neubaur (Grüne NRW, 2026) einbezogen werden.
den Mutterschutz für Selbstständige als Forderung in das Programm zur
Landtagswahl 2027 aufzunehmen.
Ausführung der Forderungen
Zu 1 und 2: Gesetzliche Verankerung und Schutzfristen. Selbstständige sollen
während der Schutzfristen (sechs Wochen vor, acht Wochen nach der Geburt) einen
gesetzlichen Anspruch auf wirtschaftlichen Ausgleich erhalten, wenn sie ihre
Tätigkeit eigenverantwortlich ruhen lassen. Freiwilliges Weiterarbeiten vor der
Geburt bleibt möglich. Nach der Geburt soll ein Weiterarbeiten im für den
Fortbestand des Unternehmens notwendigen Umfang ohne Kürzung der Leistung
zulässig sein. Bei unverantwortbarer Gefährdung soll der Ausgleichsanspruch ab
Bekanntwerden der Schwangerschaft gelten. Kriterien und Verfahren orientieren
sich an den Regelungen für abhängig Beschäftigte.
Zu 3: Finanzierung. Die Leistung soll den tatsächlichen Einkommensausfall
abbilden. Selbstständige sollen wählen können, ob das Einkommen der zwölf Monate
vor der Geburt oder ein mehrjähriger Durchschnitt zugrunde gelegt wird. Wer in
der Gründungsphase schwanger wird, soll ein vergleichbares, branchentypisches
Einkommen heranziehen können, etwa in der Höhe des Elterngeldes. Als
Finanzierungswege kommen eine pauschale oder einkommensbezogene Umlage analog
zum U2-Verfahren oder eine steuerfinanzierte Lösung in Betracht.
Zu 4: Beratung. Bestehende Stellen wie Krankenkassen, IHK, Handwerkskammern,
Arbeitsagenturen, Existenzgründungsberatungen und Familienberatungsstellen
sollen befähigt werden, schwangere Selbstständige frühzeitig zu ihren Rechten zu
beraten. Wo Angebote fehlen, sind neue zu schaffen.
Zu 5: Versicherungen. Viele Betriebsausfallversicherungen schließen
Schwangerschaft und Geburt bislang aus. Fixkosten wie Büro- oder Werkstattmiete
sind meist nicht absicherbar. Das Versicherungsvertragsgesetz soll so angepasst
werden, dass entsprechende Versicherungen Schwangerschaft und Geburt
obligatorisch abdecken.
Zu 6: Branchenlösungen. Solo-Selbstständige Frauen, Selbstständige mit
Angestellten und hybride Erwerbsformen brauchen unterschiedliche Lösungen.
Denkbar sind etwa Vertretungsstrukturen, die Finanzierung selbstbeschaffter
Betriebshilfen und Jobbörsen für Vertretungskräfte.
Zu 7 bis 9: Vorgehen. Das Land Niedersachsen kann den Bund über den Bundesrat
drängen und eigene Vorarbeit leisten. Ein Landesgesetz hängt von der fachlichen
Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium und vom Bund ab. Deshalb soll das
Thema verbindlich Teil des grünen Programms für die kommende Legislaturperiode
werden.
Begründung
Wer angestellt ist, ist in Schwangerschaft und nach der Geburt gesetzlich geschützt. Selbstständige sind es nicht. Die Folgen sind belegt: Laut der Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags und des IfM Bonn (2025) arbeiteten 89 % der befragten selbstständigen Handwerkerinnen in der Schwangerschaft unter Bedingungen, die bei Angestellten ein Beschäftigungsverbot auslösen würden. Über die Hälfte kehrte binnen vier Wochen nach der Geburt zurück, und nur 29 % erhielten Krankengeld. Das Bündnis Mutterschutz für Selbstständige (2025), das von über 45 Organisationen getragen wird, fordert innerhalb eines Jahres einen konkreten Gesetzentwurf samt Finanzierungsplan. Dem möchten wir uns auch auf Landesebene anschließen, soweit dies möglich ist. Denn eine Schwangerschaft ist und bleibt ein physiologisches, natürliches Lebensereignis im Leben einer Frau und
zugleich einzigartig, individuell und für die meisten Frauen ein Grund zur Freude. Sie muss jedoch selbstbestimmt verlaufen können, denn nicht jede Frau wird gewollt schwanger oder wünscht sich Kinder. (siehe Antrag SPD, Bündnis 90/Grüne vom 17.09.2024; Drucksache 19/5324)
Grüne Politik steht für gleiche Teilhabe unabhängig von der Erwerbsform. NRW zeigt mit dem Konzept von Mona Neubaur, dass Grüne hier vorangehen. Niedersachsen kann mit diesem Beschluss den Druck auf den Bund erhöhen und das Thema für die nächste Legislaturperiode verbindlich im Programm verankern.
Quellen (APA)
Bündnis Mutterschutz für Selbstständige. (2025). Forderungspapier des Bündnisses Mutterschutz für Selbstständige. https://mutterschutz-fuer-selbststaendige.de/wp-content/uploads/BMfS_Foderungspapier_Oktober-2025.pdf
Europäische Union. (2010). Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010L0041
Grüne NRW. (2026, Juli). Mona Neubaur will Mutterschutz für Selbstständige. https://gruene-nrw.de/2026/07/mona-neubaur-will-mutterschutz-fuer-selbststaendige/
Institut für Mittelstandsforschung Bonn. (2024). Mutterschaftsleistungen für selbstständig erwerbstätige Frauen. https://www.ifm-bonn.org/publikationen/daten-und-fakten/detailansicht/mutterschaftsleistungen-fuer-selbststaendig-erwerbstaetige-frauen
Institut für Mittelstandsforschung Bonn. (2025). Selbstständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter (IfM-Materialien Nr. 311). https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/ifm_materialien/dokumente/-IfM-Materialien-311_2025.pdf
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. (2026). Mutterschaftsleistungen für Selbstständige (WD 8 – 028/26, WD 3 – 033/26). https://www.bundestag.de/resource/blob/1182926/WD-8-028-26-WD-3-033-26.pdf