| Veranstaltung: | LDK Hameln-2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Frauenpolitik (dort beschlossen am: 13.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.10.2026, 19:31 |
wA5: Gleichstellung in den Kommunen voranbringen: Hauptamtliche Erwerbsstelle für die Gleichstellungsbeauftragte auch für Gemeinden unter 20.000 Einwohner*innen finanzieren.
Antragstext
Die Verwirklichung der Gleichstellung beginnt in den Kommunen. Als
Querschnittsthema erfordert die Umsetzung vielfältige Maßnahmen in
Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunalverwaltungen, bei integrativen
Maßnahmen und den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Das
Niedersächsische Gleichstellungsgesetz (NGG) und das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geben die gesetzlichen Regeln vor, mit der
Umsetzung dieser Aufgaben vor Ort ist die Gleichstellungsbeauftragte (GB)
befasst. Ebenso ergibt sich der Auftrag zur Umsetzung der Gleichberechtigung in
den Kommunen aus der Niedersächsischen Verfassung. Dort heißt es im §3/ Absatz 2
“(…) die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine
ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise“.1
In Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner*innen werden die finanziellen Mittel
für die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten vom Land
Niedersachsen bereitgestellt. Samt- und Einheitsgemeinden sowie Städte mit
weniger als 20.000 Einwohner*innen dagegen erhalten keine finanzielle
Unterstützung und die Stelle wird daher fast immer ehrenamtlich ausgeübt.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (GB) aus dem §9 NKomVG:
Der gängige Wissensstand ist, dass die GB nur für Personalangelegenheiten der
Verwaltung oder die Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes zuständig sei.
Das Aufgabengebiet ist aber wesentlich umfassender: Die Ziele zur Umsetzung der
Gleichstellung sollten „Vorhaben und Maßnahmen anregen, die Folgendes betreffen:
1. die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung,
2. personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen
Dienstes der Kommune oder
3. bei Gemeinden und Samtgemeinden Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft,
(…).“
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und den Rat
darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu
erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen. Die
Gleichstellungsbeauftragte arbeitet eng mit der Verwaltungsleitung zusammen,
gibt Stellungnahmen ab oder regt selbst Maßnahmen an. Die
Gleichstellungsbeauftragte ist regional und überregional vernetzt und nimmt an
beruflichen Weiterbildungen teil.
Aktuelle Lage:
In einem aktuellen Rechtsgutachten von Prof.in Ulrike Lembke aus Januar 2025,
das im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung erstellt wurde, wird festgestellt: „Weiterhin sind
Frauen und Mädchen auf Grund ihres Geschlechts in allen Lebensbereichen
strukturell benachteiligt.“ (Lembke (2025:58)2.
Die Novellierung des NGG 2026 sieht Anpassungen vor, die verbesserte
Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung schaffen sollen.
Viele dieser Neuerungen haben aber kaum Auswirkungen auf die Arbeit der
ehrenamtlichen GB.
Besondere Situation in den ländlichen Gebieten:
Besonders in ländlichen Gebieten sind Frauen häufig unterrepräsentiert in
Politik, Wirtschaft und in öffentlichen Bereichen oder in den Führungsebenen der
Verwaltungen. In ländlichen Räumen ist besonders häufig eine konservative
Zusammensetzung der Räte und aktuell auch der Einzug von Parteien mit
rückwärtsgewandten Geschlechtervorstellungen und antifeministischer Politik
anzutreffen. Die Umsetzung von Gleichstellung oder die paritätische Teilhabe
werden in diesen Kontexten nicht angestrebt oder gar rückabgewickelt.
Was unterscheidet Ehrenamt von Erwerbsarbeit?
Ehrenamtsarbeit wird neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt. Die
Sicherung des Lebensunterhaltes wird immer Vorrang vor dem Ehrenamt haben,
woraus sich ergibt, dass eine vollumfängliche Ausübung des Amtes an die
zeitlichen und persönlichen Ressourcen der Person gekoppelt sind.
Weiterhin ist eine sichere Erreichbarkeit der GB in diesem Fall nicht gegeben,
da es keinen eigenen Büroraum, keine persönliche Telefonnummer oder Sprechzeiten
gibt. Dies führt zu einer mangelnden Sichtbarkeit innerhalb der Gemeinde und in
den Räten sowie zu einer inkohärenten Erreichbarkeit und diskontinuierlicher
Arbeit. Die Auswahl von Bewerberinnen bei der Besetzung der Stelle durch eine
qualifizierten Fachperson ist stark eingeschränkt.
Die Aufgaben nach dem NKomVG können von der GB damit nicht vollumfänglich
erfüllt werden! Eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte kann den
Anforderungen nicht gerecht werden, da die Ausübung des Amtes nicht
gleichgestellt ist mit erwerbstätiger Arbeit.
Die LAG Frauenpolitik fordert daher:
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel über den Landeshaushalt für die
Beschäftigung einer Gleichstellungsbeauftragten in Erwerbsarbeit, für alle Samt-
und Einheitsgemeinden sowie in Städten mit eigenem Verwaltungssitz. Die
Forderung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben insbesondere der
Landesverfassung, des NGG, §9 NKomVG sowie dem Konnexitätsprinzip.
Begründung:
Kommunen treffen viele Entscheidungen, die den Alltag der Menschen betreffen und
regeln. Es erfordert Kompetenz, Wissen und Engagement der Beauftragten, um in
einer Kommune die Gleichstellung umzusetzen. Die Delegation des umfangreichen
Arbeitsgebietes von den derzeit hauptamtlich eingestellten Personen, die
Landkreise oder große Städte mit über 20.000 Einwohner*innen verantworten, ist
schlicht unmöglich.
In der Verwaltungsstruktur der Gemeinde ist die Gleichstellungsbeauftragte der
Hauptverwaltungsbeamtin/ dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) direkt unterstellt.
Es ist nicht überzeugend, dass diese wichtige Postion im Ehrenamt ausgeübt wird.
Der öffentliche Dienst hat als Arbeitgeberin als Vorbild voranzugehen und hat
die Aufgabe die Strukturen dort weiterzuentwickeln. Das gilt insbesondere in
kleinen Kommunen.
In einer Kommune ist persönliche Präsenz wichtig. Eine örtliche
Gleichstellungsstelle bedeutet eine niedrigschwellige Erreichbarkeit,
persönliche Beratung und eine bessere Verankerung in der Gemeinschaft. Es gibt
regelmäßige Öffnungszeiten. Durch eine bezahlte Gleichstellungsstelle sind
langfristige Planungen möglich, es gibt feste Ansprechpartnerinnen vor Ort und
stabile Projekte statt wechselnder ehrenamtlicher Kapazitäten. Damit werden
Erreichbarkeit, Kontinuität und Verlässlichkeit vor Ort sichergestellt.
Die GB verantwortet ein Budget und erstellt einen evaluierbaren
Gleichstellungsplan.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät bei der Ausschreibung von
Stellen der Verwaltung und entscheidet über die zu besetzenden Stellen mit. Eine
finanzierte Gleichstellungsstelle sorgt gezielt für Beratung, Unterstützung und
Netzwerke, damit eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Geschlechter
sichergestellt wird.
Eine feste Finanzierung ermöglicht langfristige Planungen von Projekten und eine
verlässliche Kooperation mit Kommunen, Schulen, Vereinen und Unternehmen, statt
kurzfristiger, ehrenamtlich getragener Initiativen, und bewirkt so eine
nachhaltige Strukturstärkung.
Gleichberechtigung umsetzen bedeutet, bei allen Vorhaben und Entscheidungen die
unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern im Blick zu haben
(Gender Mainstreaming). Das betrifft alle Bereiche der kommunalen Planung, des
öffentlichen Nahverkehrs, die Wirtschaftsförderung, Jugendarbeit, Integration,
soziale Belange, Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen u.v.m.
Ebenso zielt die Gleichstellungsarbeit auf eine Erhöhung der Berufstätigkeit
oder den beruflichen Neueinstieg und wirkt sich so positiv auf den Arbeitsmarkt
und die demografische Entwicklung aus. Der Wegzug von Frauen in Orte mit
besseren Bedingungen wird verhindert. Weiterhin sichert eine qualifizierte
Beratung zu rechtlichen Regelungen sowie die Unterstützung bei Bewerbungen oder
Gründungen die Berufstätigkeit. Langfristig führt dies zu einer höheren
regionalen Wirtschaftsleistung und demografischen Stabilisierung.
Langfristig positive Auswirkungen:
Eine hauptamtliche Stelle erhöht die öffentliche Wahrnehmung von
Gleichstellungsfragen, stärkt Präventionsarbeit gegen Diskriminierung, baut
Vorurteile ab und fördert den soziokulturellen Zusammenhalt der Gemeinde. Die
stützt damit demokratische Strukturen und die Akzeptanz der Verwaltungsarbeit.
Die Stelle gewährleistet Fachkompetenz, Qualifikation und klare Zuständigkeiten
sowie Sichtbarkeit und Sensibilisierung bei Beratung, Prävention und Umsetzung
zur Krisen-, Gewalt- und Missbrauchsprävention. Hauptamtliche Fachkräfte können
Präventions-, Hilfs- und Unterstützungsangebote systematisch und effizient
koordinieren. Sie ist eine vertrauliche Anlaufstelle bei Vorfällen zu sexueller
Belästigung, Diskriminierung und Gewalt.
Eine hauptamtliche Stelle gewährleistet weiterhin die Einhaltung von
Rechtsvorschriften, die fachgerechte Dokumentation und die Vorgaben des
Datenschutzes sowie eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Behörden,
Einrichtungen, Verbänden und Vereinen sowie den ehrenamtlich Tätigen.
Hauptamtliche Strukturen ermöglichen regelmäßige Berichte, Zielmonitoring und
Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie in den politischen Gremien.
Eine sichtbare, professionelle Gleichstellungsstelle setzt Impulse für andere
ländliche Regionen und erhöht die Bereitschaft zur Nachahmung, was eine
Vorbildfunktion auf andere Gemeinden hat. Mit einer festen Stelle kann eine
langfristige Gleichstellungsstrategie entwickelt, umgesetzt und regelmäßig
aktualisiert werden, abgestimmt mit kommunaler Entwicklungsplanung.
Obwohl die Finanzierung der Erwerbsstelle Kosten verursacht, steigert eine
zielgerichtete Gleichstellungsarbeit die Teilhabe und die Erwerbsbeteiligung.
Sie fördert damit die Attraktivität des Unternehmensstandortes, was langfristige
wirtschaftliche Vorteile generiert.3
>Anhang und Quellen:
3 Für einige Formulierunen und Argumente wurde der Flyer der Vernetzungsstelle
für Gleichberechtigung e.V. genutzt. Wir bedanken uns hiermit für die
Unterstützung
https://www.vernetzungsstelle.de/fileadmin/Vernetzungsstelle/Downloads-
intern/GB_Flyer_Web.pdf