| Veranstaltung: | LDK Hameln-2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | KV Oldenburg-Stadt (dort beschlossen am: 30.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 30.10.2026, 14:31 |
wA4-neu: Für starke Jugendbeteiligung – Antragsrechte stärken und rechtlich absichern
Antragstext
Die Grünen Niedersachsen setzen sich dafür ein Kommunen ein Antragsrecht für
Jugendparlamente in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen rechtssicher zu
ermöglichen. Mit der im September 2026 beschlossenen Reform des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben wir dafür bereits
wichtige Grundlagen geschaffen. Darauf wollen wir aufbauen.
In Jugendparlamenten in ganz Niedersachsen setzen sich tagtäglich Jugendliche
für ihre Interessen vor Ort ein. Dabei stoßen sie bislang auf eine
Herausforderung. Oft sitzen sie als beratende Mitglieder in den Fachausschüssen
des Kommunalparlamentes und können dort Anträge stellen. Diese Anträge werden
jedoch nicht automatisch in das Kommunalparlament selber weitergegeben, selbst
wenn sie vom Ausschuss angenommen wurden. Erst Ratsbeschlüsse sind jedoch
bindend. Es muss sich deshalb immer ein Ratsmitglied oder eine Fraktion finden,
die den Antrag übernimmt und für den Rat einreicht.
Jugendparlamentarier*innen berichten davon, dass Ratsmitglieder ihre Ideen
teilweise für eigene Zwecke vereinnahmen. Kontroverse Anträge hingegen werden
gar nicht aufgenommen und gelangen nie in das Kommunalparlament, um dort vor
breiterer Öffentlichkeit diskutiert zu werden. Selbst wenn eine Kommune möchte,
erlaubt es die aktuelle Gesetzeslage in Niedersachsen nach Einschätzung vieler
Verwaltungsjurist*innen nicht rechtssicher einem Jugendparlament ein
Antragsrecht direkt für den Rat zu geben. Wir Grünen fordern, dass Jugendliche
ihre Interessen stärker selbst vertreten können.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass:
1. die grüne Landtagsfraktion auf eine gesetzliche Klarstellung hinwirkt, dass
Kommunen ihren Jugendbeteiligungsgremien ein solches Antragsrecht rechtssicher
gewähren können. Die Entscheidung über die Anträge verbleibt bei den gewählten
kommunalen Vertretungen.
2. grüne Mandatsträger*innen in den kommunalen Vertretungen darauf hinwirken,
Jugendbeteiligungsgremien ein unmittelbares Antragsrecht auch im jeweiligen Rat
beziehungsweise Kreistag einzuräumen.
3. die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen weiter verbindlich
gestärkt werden. Dazu gehören landesweite Mindeststandards für
Jugendbeteiligungsgremien, insbesondere Rede-, Antrags- und Anhörungsrechte in
Ausschüssen, Informations- und Anfragerechte sowie eine angemessene finanzielle
Ausstattung und fachliche Begleitung. Auch niedrigschwellige und offene
Beteiligungsformate sollen gestärkt werden. Dabei orientieren wir uns an den
Forderungen des Niedersächsischen Dachverbands der Kinder- und
Jugendbeteiligungsgremien (NDJ) und weiterer Jugendverbände.
Diese Rechte sollen nicht nur in Städten und Gemeinden, sondern auch auf Ebene
der Landkreise und der Region Hannover gestärkt werden.
Begründung
Junge Menschen sollen ihre Interessen in der Kommunalpolitik selbst vertreten können. Mit
der rot-grünen Reform des NKomVG haben wir dafür bereits viel erreicht: Jugendliche
können künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung eines
Jugendbeteiligungsgremiums verlangen. Kinder und Jugendliche wirken bei der Entwicklung
von Beteiligungsverfahren mit. Außerdem müssen Kommunen Regelungen über die Rechte
der Jugendgremien in den Räten und Ausschüssen treffen. Hinzu kommt die Absenkung des
passiven Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre.
Trotzdem bestehen weiterhin Unsicherheiten bei der Ausgestaltung der Beteiligungsrechte.
So können Jugendgremien vielerorts Anträge in Fachausschüssen stellen, nicht aber
unmittelbar im Rat. Teilweise müssen Ratsmitglieder oder Fraktionen ihre Anliegen
übernehmen, damit diese dort beraten werden.
Dabei zeigen Kommunen wie Pattensen und Buchholz in der Nordheide, dass es auch
anders geht: Dort verfügen Jugendparlamente beziehungsweise Jugendräte bereits über
ausdrücklich geregelte Antragsrechte im Rat. Andere Kommunen sehen dafür bislang keine
ausreichende gesetzliche Grundlage. Auch Baden-Württemberg sieht solche Rechte für
Jugendvertretungen ausdrücklich im Kommunalrecht vor.
Wir wollen diese Rechtsunsicherheit beseitigen und sicherstellen, dass Jugendbeteiligung
nicht davon abhängt, ob sich eine Ratsfraktion eines Anliegens annimmt. Ein eigenes
Antragsrecht gibt jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Vorschläge unmittelbar in die
politische Beratung einzubringen. Die Entscheidungen darüber treffen weiterhin die
demokratisch gewählten Ratsmitglieder.
Eine wirksame Jugendbeteiligung braucht darüber hinaus verbindliche Rechte, ausreichende
Ressourcen und Beteiligungsformen, die möglichst viele junge Menschen erreichen