| Veranstaltung: | LDK Hameln-2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 15:45 |
wA12: Nachhaltige Förderung von Tierschutzvereinen und Wildtierauffangstationen zur Daseinsvorsorge
Antragstext
Wir, Bündnis 90/Die Grünen, fordern, mit einer dauerhaften und verlässlichen
Förderung des Tierschutzes für Sachinvestitionen und immaterielle Investitionen
die Situation von Tierschutzvereinen und Wildtierauffangstationen im Land
Niedersachsen durch die nachfolgenden Maßnahmen zu verbessern:
a.) Einführen eines Gesetzes zur dauerhaften Förderung von Tierschutzvereinen
und Wildtierauffangstationen analog zum Niedersächsischen Sportfördergesetz
oder
b.) Errichten einer niedersächsischen Tierschutzstiftung mit einem
entsprechenden Stiftungskapital, um aus den Erträgen des Stiftungskapitals eine
dauerhafte Förderung generieren zu können.
Für die Stiftung werden die nachfolgenden Finanzierungsmaßnahmen zum
Vermögensaufbau eines Grundstockvermögens vorgeschlagen:
- Mittel über die Politische Liste der Regierungsfraktionen im Landtag,
- Zustiftungen aus den Fiskalerbschaften des Landes Niedersachsen,
- Bereitstellen von Haushaltsmitteln aus dem Etat des ML, MU und MI,
- Erweiterung der Verwendung der Glücksspielabgaben des Niedersächsischen
Glückspielgesetzes um eine Finanzhilfe „Tierschutz“ oder
- Ergänzung der Förderrichtlinie der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung um
eine Tierschutzförderung.
Die Maßnahmen sollten so gewählt werden, dass mittelfristig eine jährliche
Fördersumme von drei bis fünf Millionen Euro zur Verfügung steht.
Begründung
Die in Niedersachsen ansässigen Tierschutzvereine bieten mit ihren Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen ebenso wie die Wildtierauffangstationen den Gemeinden, Städten, Landkreisen und betroffenen Landesbehörden die Möglichkeit einer flächendeckenden Versorgung und tierschutzgerechten Unterbringung u.a. zur amtlichen Verwahrung von Tieren – Fund-, Einziehungs- und Unterbringungstieren – und zur Aufnahme von verletzten, verwaisten und erkrankten Wildtieren sowie exotischen Tieren an.
Gedankt wird daher allen Tierschutzvereinen und Wildtierauffangstationen, die Tag und Nacht Tieren in Not helfen und dabei nicht selten an die Grenzen ihrer eigenen Leistungsfähigkeit stoßen. Tagtäglich wird so durch das haupt- und auch ehrenamtliche Engagement der Schutz der Tiere nach Artikel 6b der Niedersächsischen Verfassung mit Leben gefüllt.
Die Tierschutzvereine und Wildtierauffangstationen tragen mit ihrer Infrastruktur so zur Erfüllung der Daseinsvorsorge als kommunale Aufgaben bei. Dadurch stellen die Einrichtungen dem staatlichen Gemeinwesen eine systemrelevante Infrastruktur zur Verfügung, die die Kommunen und Landesbehörden zur tierschutzgerechten Unterbringung von Tieren in der Regel selbst nicht vorhalten können. Nur durch das ehrenamtliche Engagement gelingt es daher, den karitativen Tierschutz und die amtliche Verwahrung von Tieren in Niedersachsen aufrecht zu erhalten.
Der Kostendruck für den laufenden Betrieb ist bereits erheblich und die Einrichtungen bestehen überwiegend aus veralteten und provisorischen Einrichtungen mit einem erheblichen Sanierungsstau. Dies hat auch Auswirkungen auf die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen der Integration sowie Inklusion oder auch der Organisation von Einzelprojekten, die an den fehlenden Rücklagen scheitern, da in der Regel alle Einnahmen durch die laufenden Betriebskosten aufgebraucht werden.
Zu fast 95% befinden sich die Einrichtungen jedoch in privater Trägerschaft, so dass insbesondere Investitionen für Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen – u.a. Geräte, Einrichtungsgegenstände, Maschinen – aus eigenen Mitteln erwirtschaftet werden müssen. Zu diesen Mitteln gehören u.a. Mitgliedsbeiträge und nicht planbare Spenden und Erbschaften. Für gemeinnützige Einrichtungen stellt sich hierbei die Problematik, dass diese Einnahmen lediglich für den ideellen Betrieb der Einrichtungen verwendet werden dürfen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass unser Landwirtschaftsministerium als einziges in Deutschland insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung stellt, mit denen die Einrichtungen Investitionen tätigen können, die aber das Grundproblem der dauerhaften Finanzierungslücken in den Einrichtungen nicht dauerhaft lösen können.
Zusätzlich zu den Geldern für Investitionen und Ersatzbeschaffungen benötigen die Einrichtungen jedoch auch eine gesicherte Einkommensbasis, um auch die laufenden Kosten – wie z.B. Tierarztkosten und Futter – tragen zu können. Wie in fast allen anderen Bereichen so sind in den vergangenen vier Jahren auch die Kosten für die Tierversorgung und den Betrieb der Einrichtungen extrem gestiegen.
Die Tierschutzvereine und Wildtierauffangstationen stehen zunehmend vor großen Herausforderungen. So müssen immer mehr Tiere in schlechter körperlicher Verfassung über immer längere Zeiträume und auch Tiere, für deren Versorgung ihre Einrichtungen ursprünglich nicht ausgelegt waren, betreut werden. Neben den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen stellt dies auch wachsende Anforderungen an die räumlichen Gegebenheiten und die Qualifikation des Personals.
Es bedarf daher einer langfristigen Förderung, um die amtliche Verwahrung von Tieren und den karitativen Tierschutz in den Einrichtungen dauerhaft zu sichern.