| Veranstaltung: | LDK Hameln-2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Frauenpolitik (dort beschlossen am: 25.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 15:25 |
wA11: Sexualisierte Gewalt: Betroffene – von der ersten Meldung bis zum Abschluss des Verfahrens besser schützen
Antragstext
Sexualisierte Gewalt kann tiefgreifende Folgen für das Leben betroffener
Menschen haben. Wer sexualisierte Gewalt erlebt, muss sich darauf verlassen
können, bei Polizei, Justiz und allen weiteren beteiligten Stellen auf Menschen
zu treffen, die entsprechend qualifiziert sind, sensibel handeln und die
besonderen Bedürfnisse Betroffener berücksichtigen. Dabei darf es keinen
Unterschied machen, ob es sich um körperliche sexualisierte Gewalt, digitale
sexualisierte Gewalt, Stalking oder andere Formen sexualisierter Gewalt handelt.
Ebenso darf der Zugang zu Unterstützung nicht davon abhängig sein, ob eine
Strafanzeige erstattet wird.
Unser Ziel ist ein landesweit einheitlicher, traumasensibler Umgang mit
Betroffenen sexualisierter Gewalt – vom ersten Kontakt mit staatlichen Stellen
über die Beweissicherung, Befragung und der Beratung bis hin zum Abschluss eines
möglichen Gerichtsverfahrens.
Dafür fordern wir die niedersächsische Landesregierung auf, folgende Maßnahmen
umzusetzen und sich bei bundesrechtlichen Regelungen für entsprechende
Änderungen einzusetzen:
1. Polizei: Trauma-, geschlechter- und kultursensibler Erstkontakt und
spezialisierte/geschulte Fachkräfte
Alle Polizeibeamt*innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Betroffenen
sexualisierter Gewalt in Kontakt kommen könnten, sollen eine verbindliche
Grundqualifizierung im trauma-, geschlechter- und kultursensiblen Umgang mit
Betroffenen erhalten. Dies soll durch regelmäßige Fortbildungen gewährleistet
werden, indem insbesondere Kenntnisse über Traumafolgen, sensible
Gesprächsführung, die Vermeidung sekundärer Viktimisierung, rechtliche
Schutzmöglichkeiten und bestehende Hilfsangebote vermittelt werden.
Darüber hinaus sollen die bereits bestehenden spezialisierten
Ermittlungsstrukturen, insbesondere die für Sexualstraftaten zuständigen
Fachkommissariate, gestärkt werden. Die dort eingesetzten Beamt*innen sollen
vertiefte und regelmäßig aktualisierte Qualifizierungen erhalten.
Es muss landesweit sichergestellt werden, dass bei entsprechenden Fällen
frühzeitig besonders qualifizierte Fachkräfte hinzugezogen werden können. Dies
gilt ausdrücklich auch für digitale sexualisierte Gewalt und Gewalt ohne
körperlichen Kontakt.
2. Psychosoziale Unterstützung von Beginn an sicherstellen
Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt sollen frühzeitig,
niedrigschwellig und unabhängig von einer Strafanzeige Zugang zu professioneller
psychosozialer Beratung und Unterstützung erhalten.
Wir fordern, dass die Polizei bei Bekanntwerden entsprechender Gewalt
grundsätzlich über bestehende Unterstützungsangebote informiert und weiterhin
eine unmittelbare Kontaktvermittlung an eine qualifizierte Opferberatungsstelle
anbietet.
Mit Einwilligung der betroffenen Person soll die zuständige Beratungsstelle
informiert werden und eigenständig auf einem sicheren, zuvor vereinbarten
Kommunikationsweg Kontakt aufnehmen. Dies soll auch dann erfolgen, wenn keine
Strafanzeige erstattet wird.
Die bestehenden staatlich finanzierten Angebote, insbesondere die Beratungs- und
Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und die Stiftung Opferhilfe
Niedersachsen, sollen hierfür bedarfsgerecht gestärkt und besser miteinander
vernetzt werden.
Ziel ist eine kontinuierliche Unterstützung, welche die Betroffene durch die
verschiedenen Stationen des Verfahrens begleitet und bei Bedarf an
spezialisierte Einrichtungen vermittelt.
Darüber hinaus fordern wir, angelehnt an internationale Modelle wie das
spanische Hilfesystem, die Entwicklung einer landesweit erreichbaren, rund um
die Uhr verfügbaren Anlauf- und Vermittlungsstruktur für psychosoziale und
rechtliche Unterstützung, die staatlich unterstützt und langfristig finanziert
wird.
3. Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren landesweit
ausweiten
Das seit dem 1. Januar 2026 an den Amtsgerichten Hannover und Oldenburg erprobte
Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung in zivilrechtlichen
Gewaltschutzverfahren soll über den 31. Dezember 2026 hinaus fortgeführt,
dauerhaft finanziert und auf ganz Niedersachsen ausgeweitet werden.
Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Stalking sollen
unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu qualifizierter psychosozialer Begleitung
erhalten, wenn sie gerichtliche Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die
Ausweitung soll auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und Evaluation
erfolgen, ohne dass mit dem Ende der Modellphase eine Versorgungslücke entsteht.
4. Forensische Beweissicherung: Einheitliche Qualitätsstandards gewährleisten
Die medizinische und rechtsmedizinische Beweissicherung nach sexualisierter
Gewalt muss flächendeckend, niedrigschwellig, anonym und trauma- und
kultursensibel zugänglich sein. Eine kostenlose anonyme Spurensicherung soll
bundesweit sichergestellt werden und darf nicht davon abhängen, ob Betroffene
privat oder gesetzlich krankenversichert sind.
Wir fordern landesweit verbindliche Qualitätsstandards für die Untersuchung,
Dokumentation und Beweissicherung sowie eine entsprechende Qualifizierung aller
beteiligten medizinischen und rechtsmedizinischen Fachkräfte.
Bestehende spezialisierte Angebote und fachliche Standards sollen erhalten,
weiterentwickelt und flächendeckend zugänglich gemacht werden.
Die vertrauliche Beweissicherung muss auch ohne vorherige Strafanzeige möglich
sein. Betroffene sollen verständlich über ihre Möglichkeiten informiert werden,
ohne zu einer sofortigen Entscheidung über eine Anzeige gedrängt zu werden.
5. Staatsanwaltschaften: Spezialisierte Zuständigkeiten weiterentwickeln
In Niedersachsen bestehen bereits spezialisierte Dezernate für Straftaten gegen
die sexuelle Selbstbestimmung, Stalking und häusliche Gewalt. Diese vorhandenen
Strukturen sollen landesweit überprüft, gestärkt und durch verbindliche
Mindeststandards ergänzt werden.
Wir fordern, dass die zuständigen Staatsanwält*innen regelmäßig vertiefende, auf
dem aktuellen Wissensstand basierenden Fortbildungen erhalten. Diese sollen
insbesondere den traumasensiblen Umgang mit Betroffenen, die besonderen
Dynamiken sexualisierter Gewalt, digitale sexualisierte Gewalt, Traumafolgen und
die rechtlichen Schutzmöglichkeiten im Strafverfahren sowie von rechten Kreisen
lancierte, vermeintlich wissenschaftlich fundierte Falschinformationen umfassen.
Dabei sollen auch neue Erscheinungsformen digitaler sexualisierter Gewalt, etwa
die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Aufnahmen und sexualisierte
Deepfakes, ausdrücklich berücksichtigt werden. Die Spezialisierung soll durch
eine angemessene personelle Ausstattung und einen regelmäßigen fachlichen
Austausch mit Polizei, Justiz und Opferschutzeinrichtungen unterstützt und
begleitet werden.
6. Rechtsantragsstellen: Verbindliche Qualifizierung für Gewaltschutzverfahren
Rechtsantragsstellen sind für viele Betroffene eine wichtige Anlaufstelle,
insbesondere wenn sie Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen
möchten.
Wir fordern, dass alle Rechtspfleger*innen und weitere Beschäftigte, die in
Rechtsantragsstellen eingesetzt werden oder entsprechende Vertretungsaufgaben
übernehmen, eine verbindliche Grundqualifizierung im trauma- geschlechter- und
kultursensiblen Umgang mit Betroffenen sexualisierter und häuslicher Gewalt
erhalten.
Darüber hinaus sollen an den zuständigen Gerichten besonders qualifizierte
Ansprechpersonen für Gewaltschutzverfahren zur Verfügung stehen.
Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Rechtsantragsstellen soll verbessert
werden, damit vorhandene Informationen unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen genutzt werden können, damit Betroffene
ihre Gewalterfahrungen nicht unnötig mehrfach schildern müssen.
7. Gerichtsverfahren: Betroffene vor erneuter Belastung schützen
Auch Richter*innen und weitere am Gerichtsverfahren beteiligte Beschäftigte
sollen regelmäßig zum traum-, geschlechter- und kulturasensiblen Umgang mit
Betroffenen sexualisierter Gewalt fortgebildet werden.
Darüber hinaus fordern wir, die bestehenden Schutzmöglichkeiten im
Strafverfahren konsequenter anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Dazu gehören insbesondere die audiovisuelle Vernehmung als Standardverfahren und
dadurch die Vermeidung unmittelbarer Begegnungen zwischen Nebenkläger*innen bzw.
Zeug*innen und den Angeklagten (Tätern).
Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass bei der Vernehmung von
Betroffenen sexualisierter Gewalt der Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte
grundsätzlich stärker berücksichtigt wird.
Dafür sollen die rechtlichen Voraussetzungen so weiterentwickelt werden, dass
Betroffene als Nebenklägerinnen/Zeuginnen nicht erst selbst die besondere
Schutzbedürftigkeit ihrer Aussage nachweisen und die audiovisuelle Vernehmung
beantragen müssen. Zugleich müssen die Verteidigungsrechte und die Grundsätze
eines fairen Verfahrens gewahrt bleiben.
8. Verbindliche Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen
Der Schutz Betroffener darf nicht an Zuständigkeitsgrenzen zwischen Behörden und
Einrichtungen scheitern. Wir fordern die landesweite Verankerung verbindlicher
lokaler Kooperationsstrukturen zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften,
Gerichten, Rechtsantragsstellen, Frauenhäusern, Opferberatungsstellen,
psychosozialer Prozessbegleitung, medizinischen Einrichtungen und Kommunen.
Regelmäßige Runde Tische und verbindliche Kooperationsvereinbarungen sollen dazu
beitragen, Zuständigkeiten zu klären, Informationswege zu verbessern und
Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen.
Für sämtliche beteiligten staatlichen Stellen sollen einheitliche
Mindeststandards zur Qualifizierung, zum Umgang mit Betroffenen und zur
Weitervermittlung an Unterstützungsangebote entwickelt werden. Die Umsetzung
soll regelmäßig überprüft und die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert werden.
Außerdem soll sich die niedersächsische Landesregierung auf Bundesebene dafür
einsetzen, diese Zusammenarbeit auch über Ländergrenzen hinweg zu gewährleisten.
All die Maßnahmen erfordern die Bereitstellung von ausreichend Ressourcen
(Personal, Finanzen, Fortbildungszeiten), die dringend notwendig sind, um eine
möglichst niederschwellige Meldung sowie strafrechtliche Verfolgung von
Gewaltdelikten zu ermöglichen. Eine Einbettung in Präventionsmaßnahmen
(Aufklärung, Informationen über Hilfsangebote usw.) ist zudem sinnvoll.
Begründung
Sexualisierte Gewalt ist nicht allein eine Frage der Strafverfolgung. Sie stellt auch besondere Anforderungen an den staatlichen Umgang mit Betroffenen. Menschen, die sexualisierte Gewalt erleben, befinden sich in einer außergewöhnlichen Belastungssituation. Scham, Angst, Traumafolgen und die Sorge, nicht ernst genommen zu werden, können es erschweren, Unterstützung zu suchen oder eine Taten zur Anzeige zu bringen. Die kürzlich veröffentlichte Dunkelfeldstudie zu sexualisierter Gewalt in Niedersachsen bekräftigt den Missstand, dass die meisten Taten nicht angezeigt werden. Mit einer Anzeigequote von 11,0 % ist die Anzeigebereitschaft bei sexuellem Missbrauch vergleichsweise gering.
Umso wichtiger sind ein sensibler Umgang und eine sensible Kommunikation seitens der staatlichen Institutionen mit den Betroffenen. Der erste Kontakt kann bei einer Polizeidienststelle stattfinden, bei einer medizinischen Untersuchung, in einer Rechtsantragsstelle oder bei einer Beratungsstelle. Nicht immer ist vorhersehbar, welche Person zuerst mit einem Fall sexualisierter Gewalt konfrontiert wird. Deshalb reicht es nicht aus, ausschließlich spezialisierte Ermittlungsstellen zu schaffen. Alle Beschäftigten mit entsprechendem Bürger*innenkontakt benötigen grundlegende Kenntnisse im trauma-, geschlechter- und kultursensiblen Umgang.
Gleichzeitig braucht es besonders qualifizierte Fachkräfte, die komplexe Fälle bearbeiten und ihre Expertise in die jeweiligen Einrichtungen einbringen. Niedersachsen verfügt bereits über spezialisierte Ermittlungsstrukturen bei der Polizei und Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften. Diese bestehenden Strukturen bilden eine Grundlage, auf der verbindliche landesweite Standards aufgebaut werden können.
Auch die psychosoziale Prozessbegleitung ist bereits etabliert. Mit dem Modellprojekt an den Amtsgerichten Hannover und Oldenburg wird seit Januar 2026 erprobt, wie dieses Unterstützungsangebot auf zivilrechtliche Gewaltschutzverfahren ausgeweitet werden kann. Diese Entwicklung soll nach Evaluation fortgeführt und landesweit zugänglich gemacht werden.
Entscheidend ist jedoch nicht nur, dass Hilfsangebote vorhanden sind, sondern auch, dass Betroffene tatsächlich Zugang zu ihnen finden. Wer nach einer Gewalterfahrung keine Anzeige erstatten möchte, darf deshalb nicht ohne Unterstützung bleiben.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermeidung sekundärer Viktimisierung. Wiederholte Schilderungen belastender Erlebnisse, fehlende Informationen über Verfahrensabläufe, unzureichend geschulte Ansprechpersonen oder die unmittelbare Konfrontation mit beschuldigten Personen können zusätzliche Belastungen verursachen.
Ein traumasensibles Justizsystem muss diese Risiken erkennen und ihnen durch geeignete organisatorische, fachliche und rechtliche Maßnahmen begegnen. Dabei müssen auch Formen sexualisierter Gewalt berücksichtigt werden, die ohne unmittelbaren körperlichen Kontakt stattfinden. Digitale sexualisierte Gewalt, etwa durch die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung oder durch sexualisierte Deepfakes, kann schwerwiegende Folgen für Betroffene haben und erfordert entsprechende Fachkenntnisse bei Polizei und Justiz.
Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass Betroffene sexualisierter Gewalt in Niedersachsen unabhängig von ihrem Wohnort, der Art der erlebten Gewalt und ihrer Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige auf ein verlässliches, professionelles und trauma-, geschlechter- und kultursensibles Unterstützungssystem treffen. Der Schutz Betroffener muss sich durch den gesamten Prozess ziehen – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss eines möglichen Verfahrens.
schutz/Niedersaechsische-Opferschutzkonzeption.pdf
schutz/Umsetzungsbericht_digital.pdf
Dunkelfeldstudie, Kernbericht sowie Sondermodul zu sexueller Belästigung:
und-kriminalitat-in-niedersachsen-start-der-6-befragungswelle-115379.html